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GEG 2026 einfach erklärt: Heizungsgesetz, 65-%-Regel & Pflichten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft „Heizungsgesetz“ genannt – bestimmt, wie in Deutschland geheizt werden darf. Für Hausbesitzer wirft es viele Fragen auf: Muss ich meine Heizung austauschen? Was bedeutet die 65-%-Regel? Das Ingenieurbüro Stähn aus Brüggen erklärt die wichtigsten Regeln 2026 verständlich und ohne Panikmache.

Was ist das GEG?

Das GEG bündelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und an die Heizungstechnik. Es regelt unter anderem den Energieausweis, energetische Mindeststandards bei Sanierungen und die Vorgaben für neue Heizungen. Ziel ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand.

Die 65-%-Regel für neue Heizungen

Kernstück ist die Vorgabe: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (§71 GEG). Das erfüllen zum Beispiel:

  • Wärmepumpe (Luft, Erdreich, Wasser)
  • Anschluss an ein Wärmenetz / Fernwärme
  • Hybridheizung (z. B. Wärmepumpe plus Spitzenlastkessel)
  • Biomasseheizung (z. B. Pelletkessel)
  • Solarthermie zur Unterstützung

Wichtig: Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen

Eine der größten Sorgen ist unbegründet: Funktionierende Bestandsheizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Sie dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Die 65-%-Regel greift erst, wenn Sie ohnehin eine neue Heizung einbauen.

Wann wird die Pflicht verbindlich?

Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt:

  • In Großstädten (über 100.000 Einwohner) gilt sie bereits ab Mitte 2026
  • In kleineren Kommunen ab Mitte 2028
  • Danach müssen neu eingebaute Heizungen die 65-%-Vorgabe erfüllen

Bis Ihre Kommune die Wärmeplanung vorgelegt hat, gelten Übergangsregelungen. In Brüggen und den umliegenden Kommunen des Kreises Viersen lohnt es sich, die lokale Planung im Blick zu behalten – wir beraten Sie dazu.

Was bedeutet das GEG für Sie konkret?

Statt vorschneller Entscheidungen empfiehlt sich ein geplantes Vorgehen: Lassen Sie den Zustand Ihres Gebäudes bewerten (Energieausweis), erstellen Sie einen Sanierungsfahrplan und wählen Sie die passende Heiztechnik mit maximaler Förderung. So erfüllen Sie das GEG wirtschaftlich statt unter Zeitdruck.

Fazit

Das GEG ist weniger dramatisch, als oft dargestellt: Bestandsheizungen bleiben erlaubt, und für neue Heizungen gibt es großzügige Förderung. Wichtig ist eine gute Planung. Als Energie-Effizienz-Experten in Brüggen zeigen wir Ihnen den GEG-konformen und wirtschaftlichen Weg. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?

Nein. Funktionierende Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die 65-%-Regel gilt nur beim Einbau einer neuen Heizung.

Was besagt die 65-%-Regel?

Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden – etwa per Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid- oder Biomasseheizung.

Ab wann gilt die Pflicht bei mir?

Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: in Großstädten ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028.

Welche Heizung erfüllt das GEG am einfachsten?

Für die meisten Bestandsgebäude ist die Wärmepumpe die naheliegende Lösung – sie erfüllt die 65-%-Regel und wird mit bis zu 70 % gefördert.

iSFP: Individueller Sanierungsfahrplan – Ablauf, Kosten & 5 % Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das ideale Werkzeug für alle, die ihr Haus energetisch modernisieren möchten – aber nicht alles auf einmal. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge lohnen, was sie kosten und welche Förderung möglich ist. Und er sichert einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Das Ingenieurbüro Stähn aus Brüggen erklärt, wie der iSFP funktioniert.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP ist ein staatlich standardisiertes Beratungsdokument. Ein zertifizierter Energieberater nimmt Ihr Gebäude vollständig auf und entwickelt einen maßgeschneiderten Stufenplan zur energetischen Sanierung. Jede Maßnahme wird mit Kosten, Einsparung und CO₂-Reduktion dargestellt – verständlich aufbereitet in übersichtlichen „Maßnahmenpaketen“.

Die Vorteile des iSFP auf einen Blick

  • Klarer Fahrplan statt planloser Einzelmaßnahmen
  • 5 % Extra-Förderbonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen, wenn Sie nach iSFP sanieren
  • Der iSFP selbst wird mit 50 % gefördert (bis 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus)
  • Höhere Förderhöchstgrenze: mit iSFP 60.000 € statt 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit
  • Mehr Wohnkomfort, Werterhalt und Planungssicherheit

So läuft die Erstellung ab

  1. Bestandsaufnahme vor Ort: Wir erfassen Gebäudehülle, Heizung, Fenster, Dämmung und Verbrauch.
  2. Analyse: Der energetische Ist-Zustand wird berechnet und bewertet.
  3. Maßnahmenplan: Wir entwickeln die sinnvolle Reihenfolge – z. B. erst Dämmung, dann Heizungstausch.
  4. Beratungsgespräch: Wir besprechen den Fahrplan verständlich mit Ihnen.
  5. Dokument: Sie erhalten den iSFP mit „Mein Sanierungsfahrplan“ und allen Kennzahlen.

Warum die Reihenfolge entscheidend ist

Ein häufiger Fehler: Zuerst die Heizung tauschen, dann dämmen. Sinnvoller ist meist der umgekehrte Weg – erst die Gebäudehülle verbessern (Dämmung, Fenster), dann die Heizung passend und kleiner dimensionieren. So sparen Sie doppelt: geringere Heizlast und eine günstigere, effizientere Wärmepumpe. Genau diese Zusammenhänge macht der iSFP transparent.

iSFP und Energieausweis

Der iSFP ergänzt den Energieausweis ideal: Während der Ausweis den Ist-Zustand dokumentiert, liefert der iSFP den konkreten Weg zur Verbesserung. Beide zusammen geben Ihnen volle Klarheit über Zustand und Potenzial Ihrer Immobilie.

Fazit

Der iSFP ist eine der lohnendsten Investitionen für Sanierer: gefördert, mit 5 % Bonus auf Folgemaßnahmen und mit einem klaren, wirtschaftlichen Fahrplan. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten erstellen wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan in Brüggen und am Niederrhein. Jetzt unverbindlich anfragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet ein iSFP?

Der iSFP wird mit 50 % gefördert. Beim Ein- und Zweifamilienhaus übernimmt der Staat bis zu 650 € – Ihr Eigenanteil bleibt entsprechend gering.

Wie hoch ist der iSFP-Bonus?

Wer nach iSFP saniert, erhält 5 % zusätzlichen Förderbonus auf BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Muss ich alle Maßnahmen umsetzen?

Nein. Der iSFP ist ein Vorschlag, kein Zwang. Sie entscheiden, welche Schritte Sie wann umsetzen – der Bonus gilt für die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen.

Wie lange ist der iSFP gültig?

Die im iSFP vorgesehenen Maßnahmen können über viele Jahre umgesetzt werden. Der 5-%-Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden.

Wärmepumpe Förderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss sichern

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist einer der wichtigsten Schritte zu einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Heizung. Die gute Nachricht: 2026 fördert der Staat den Einbau mit bis zu 70 % Zuschuss. In diesem Ratgeber vom Ingenieurbüro Stähn aus Brüggen erfahren Sie, wie sich die Förderung zusammensetzt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den maximalen Zuschuss sichern.

Warum eine Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe nutzt kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und macht daraus Heizwärme – mit nur einem kleinen Anteil Strom. Sie erfüllt die Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Für die meisten Bestandsgebäude ist sie – bei richtiger Auslegung – eine wirtschaftliche und dauerhaft sichere Lösung.

Wärmepumpen-Förderung 2026: So setzt sich der Zuschuss zusammen

Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die KfW (Zuschuss 458) und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Grundförderung: 30 % – für alle, die eine förderfähige Wärmepumpe einbauen
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % – beim Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (bis 2028, danach sinkt der Satz)
  • Einkommens-Bonus: 30 % – für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr
  • Effizienz-Bonus: 5 % – für besonders effiziente Wärmepumpen (z. B. mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Quelle)

Die Boni sind kombinierbar, aber auf maximal 70 % gedeckelt. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt – das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.

Ein Rechenbeispiel

Eine Familie tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Kosten: 28.000 €. Sie erhält 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 5 % Effizienz-Bonus = 55 %. Zuschuss: 55 % von 28.000 € = 15.400 €. Der Eigenanteil sinkt damit auf 12.600 €.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude (für Neubauten gelten andere Programme)
  • Die Wärmepumpe steht auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen
  • Ein Fachunternehmen setzt die Maßnahme um
  • Der Antrag wird vor Auftragsvergabe gestellt (bzw. mit Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung)

Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet?

Entscheidend ist die Heizlast und die nötige Vorlauftemperatur. Wärmepumpen arbeiten am effizientesten mit Flächenheizungen (Fußboden), funktionieren aber auch mit optimierten Heizkörpern. Wir führen für Sie eine Heizlastberechnung durch und prüfen die Eignung vor Ort – so vermeiden Sie eine über- oder unterdimensionierte Anlage. Details finden Sie auf unserer Seite zur Energieberatung.

Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren

Wer die Wärmepumpe mit einer Photovoltaik-Anlage und einem Speicher kombiniert, senkt die Stromkosten der Heizung deutlich und macht sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Diese Kombination ist oft der wirtschaftlichste Weg zur klimaneutralen Immobilie.

Fazit

Mit bis zu 70 % Zuschuss war der Umstieg auf eine Wärmepumpe selten so attraktiv. Wichtig ist die richtige Planung: Heizlast, Fördermix und Antragstellung müssen stimmen. Als Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie von der Beratung bis zum Förderantrag. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Die Förderung beträgt 30 % Grundförderung plus Boni (Klimageschwindigkeit 20 %, Einkommen 30 %, Effizienz 5 %) – maximal 70 %, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten.

Wer bekommt den Einkommens-Bonus?

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr erhalten zusätzlich 30 % Einkommens-Bonus.

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

Ja. Der Förderantrag bei der KfW muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Antragstellung.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

Ja, bei richtiger Auslegung. Entscheidend sind Heizlast und Vorlauftemperatur. Eine Heizlastberechnung schafft Klarheit über die Eignung.

Energieausweis in Brüggen: Kosten, Pflicht & Ablauf 2026

Sie wohnen in Brüggen oder im Umkreis (Viersen, Nettetal, Schwalmtal, Niederrhein) und benötigen einen Energieausweis – etwa für den Verkauf, die Vermietung oder eine geplante Sanierung? In diesem Ratgeber erklärt Ihnen das Ingenieurbüro Stähn verständlich, welche Arten es gibt, wann der Energieausweis Pflicht ist, was er kostet und wie der Ablauf funktioniert – Stand 2026.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Wohngebäudes bewertet. Er zeigt auf einer Farbskala von Grün (sehr effizient) bis Rot (hoher Verbrauch), wie viel Energie ein Haus benötigt. Käufer und Mieter erhalten so eine transparente Vergleichsgrundlage – ähnlich wie das Energielabel bei Elektrogeräten. Rechtlich geregelt ist der Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – wo liegt der Unterschied?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in Aussagekraft und Berechnungsgrundlage deutlich unterscheiden:

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Bausubstanz berechnet: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Gebäudehülle werden erfasst und der theoretische Energiebedarf ermittelt. Er ist unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner und damit objektiver und aussagekräftiger. Für viele ältere Gebäude ist er gesetzlich vorgeschrieben.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber weniger aussagekräftig, weil er stark vom Nutzerverhalten abhängt – ein sparsamer Bewohner erzeugt ein besseres Ergebnis als die Bausubstanz eigentlich hergibt.

Wann ist welcher Ausweis erlaubt? Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. In den übrigen Fällen dürfen Sie frei wählen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Nach dem GEG benötigen Sie einen gültigen Energieausweis in folgenden Situationen:

  • Verkauf einer Immobilie – der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden
  • Neuvermietung von Wohnraum
  • Größere Modernisierungen oder Erweiterungen des Gebäudes
  • Bei Neubauten ohnehin verpflichtend

Wichtig: Bereits in einer Immobilienanzeige (z. B. auf Immobilienportalen) müssen zentrale Kennwerte wie Energiebedarf/-verbrauch, Energieträger und Baujahr angegeben werden. Fehlt der Energieausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Ein Energieausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig.

Was kostet ein Energieausweis in Brüggen und Umgebung?

Die Kosten hängen von der Ausweisart und dem Aufwand ab. Als grobe Orientierung (Stand 2026):

  • Verbrauchsausweis: ca. 50–150 € – geringer Aufwand, sofern die Verbrauchsdaten vorliegen
  • Bedarfsausweis: ca. 300–500 € für ein Einfamilienhaus – da eine vollständige Gebäudeaufnahme nötig ist

Der Bedarfsausweis ist teurer, liefert aber eine belastbare Grundlage und oft konkrete Modernisierungsempfehlungen. Für eine seriöse, an Ihr Gebäude angepasste Einschätzung erstellen wir Ihnen gern ein transparentes Angebot – nehmen Sie einfach Kontakt auf.

Ablauf: So erhalten Sie Ihren Energieausweis

Bei uns läuft die Erstellung in klaren Schritten ab:

  1. Erstkontakt & Datenklärung: Wir besprechen, welcher Ausweis für Sie passend bzw. vorgeschrieben ist.
  2. Datenaufnahme: Beim Bedarfsausweis erfassen wir die Gebäudedaten (ggf. vor Ort), beim Verbrauchsausweis sammeln wir Ihre Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
  3. Berechnung & Registrierung: Wir berechnen die Kennwerte und registrieren den Ausweis bei der Registrierstelle des DIBt.
  4. Übergabe: Sie erhalten den fertigen, rechtsgültigen Energieausweis – auf Wunsch inklusive Modernisierungsempfehlungen.

Energieausweis und Sanierung – der sinnvolle nächste Schritt

Ein Bedarfsausweis enthält bereits Hinweise, wo Ihr Gebäude energetisch verbessert werden kann. Wer weiterdenkt, kombiniert ihn mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Dieser zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungstausch, Photovoltaik) sich lohnen – inklusive Kosten, Einsparungen und Fördermitteln. Wer nach iSFP saniert, erhält zusätzlich einen 5-%-Förderbonus auf BAFA-Einzelmaßnahmen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Energieberatung für Wohngebäude.

Ihr Energieausweis vom Ingenieurbüro Stähn in Brüggen

Als in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (dena) geführtes Ingenieurbüro erstellen wir Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohngebäude in Brüggen, Viersen, Nettetal, Schwalmtal und am gesamten Niederrhein – rechtssicher, schnell und persönlich. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.

Häufige Fragen zum Energieausweis (FAQ)

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Danach muss er bei Verkauf oder Vermietung neu erstellt werden.

Brauche ich den Energieausweis schon für das Immobilieninserat?

Ja. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden. Der Ausweis sollte also vor der Vermarktung vorliegen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was ist besser?

Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da er auf der Bausubstanz basiert und vom Nutzerverhalten unabhängig ist. Für viele ältere Gebäude ist er ohnehin vorgeschrieben.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis kostet etwa 50–150 €, ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus rund 300–500 € – abhängig vom Aufwand.

Für welche Orte erstellen Sie Energieausweise?

Wir sind in Brüggen ansässig und betreuen Wohngebäude in Brüggen, Viersen, Nettetal, Schwalmtal und am gesamten Niederrhein.