Energieberatung

Bundesförderung für Energieberatung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Förderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es
zusätzliches Geld, wenn die Expertin bzw. der Experte den iSFP auf der Eigentümerversammlung vorstellt. Der Zuschuss wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Auf der Website www.bafa.de sind alle Informationen
zu aktuellen Fördersätzen und -bedingungen zu finden.


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG kann beantragt werden für:
■ Wohngebäude: Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) oder Klimafreundlicher Neubau (KFN)
■ Nichtwohngebäude: Sanierung zum Effizienzgebäude (BEG NWG) oder Klimafreundlicher Neubau (KFN)
■ Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden (BEG EM)

Für systemische Sanierungen stellt das BMWK Zuschuss- und Kreditförderungen über die KfW zur Verfügung. Klimafreundliche Neubauten können durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Kreditförderung bei der KfW erhalten.

Einzelmaßnahmen werden als Zuschussförderung durch KfW und BAFA gefördert. Zusätzlich kann über die Hausbank für die Umsetzung der Einzelmaßnahme ein Ergänzungskredit (Förderung über KfW) beantragt werden.

Weiterhin können Familien mit Kindern eine Förderung für einen Neubau oder für den Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen im Programm
„Wohneigentum für Familien“ (WEF) über die KfW beantragen. Der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie wird mit dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ unterstützt, wenn diese energieeffizient saniert wird.


Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen und -sätzen
finden Sie auf der Website www.kfw.de.

Typische Werte für Wohngebäude (kWh/m²·a)

BaujahrZustandEndenergie-bedarfPrimärenergie-bedarfEffizienzklasse
vor 1977unsaniert250 – 350280 – 400F – H
vor 1977saniert90 – 120100 – 130B – C
1978 – 1994unsaniert180 – 250200 – 280E – F
1978 – 1994saniert80 – 11090 – 120B – C
1995 – 2001unsaniert140 – 180160 – 200D – E
1995 – 2001saniert70 – 9080 – 100A – B
2002 – 2009unsaniert90 – 140100 – 160C – D
2002 – 2009saniert50 – 7060 – 80A – A+
ab 2010Neubau (EnEV)40 – 7045 – 75A – A+
ab 2016Effizienzhaus15 – 4020 – 45A+

1. Bestandsaufnahme & Analyse

  • Erfassung des Ist-Zustands (Gebäudehülle, Heizungsanlage, Warmwasser, Lüftung)
  • Energieverbrauchsanalyse (Strom, Wärme)
  • Thermografie und Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test)

2. Erstellung von Energieausweisen

  • Bedarfsausweis (auf Basis der Gebäudedaten)
  • Verbrauchsausweis (auf Basis der Verbrauchsdaten)

3. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Entwicklung eines Stufenplans für energetische Sanierung
  • Priorisierung von Maßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch, PV-Anlage)

4. Beratung zu Fördermitteln

  • BAFA- und KfW-Förderprogramme
  • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmepumpe, Dämmung)
  • Fördermittelanträge und Nachweise

5. Optimierung der Heizungsanlage

  • Heizlastberechnung
  • Beratung zu Wärmepumpen, Hybridheizungen, Solarthermie
  • Hydraulischer Abgleich

6. Gebäudehülle & Dämmung

  • Außenwand-, Dach- und Kellerdeckendämmung
  • Fenster- und Türentausch
  • Wärmebrückenanalyse

7. Erneuerbare Energien

  • Photovoltaik-Anlagen (Dimensionierung, Wirtschaftlichkeitsberechnung)
  • Batteriespeicher
  • Solarthermie

8. Lüftung & Raumklima

  • Lüftungskonzepte (zentrale/dezentrale Anlagen)
  • Feuchteschutz und Schimmelprävention

9. Wirtschaftlichkeitsberechnungen

  • Amortisationszeiten
  • Kosten-Nutzen-Analysen
  • CO₂-Einsparpotenzial

10. Baubegleitung & Qualitätssicherung

  • Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Ausführung und Fördermittel-Nachweise